Mittwoch, 17. April 2024

Radeln im Wald

Schilder weisen künftig auf zu schmale Pfade hin
Zwei Männer mit Schild im Wald.
Förster Martin Roth (links) und Markus Benner vom Forstamt des Bodenseekreises haben in einem Waldstück bei Friedrichshafen das erste Schild aufgestellt. (Foto: Landratsamt Bodenseekreis)

Radeln und biken im schattigen Wald ist auf breiten Wegen erlaubt. Auf schmalen Pfaden, kleiner als zwei Meter und quer durch den Baumbestand zu fahren, ist aber tabu. Darauf weisen im Bodenseekreis künftig über 40 Schilder hin, die aktuell durch Försterinnen und Förster in den Wäldern im Landkreis aufgestellt werden. Sie sind künftig auf stark befahrenen und illegal angelegten Bike-Trails, beispielsweise am Gehrenberg in Markdorf oder im Kreiswald bei Friedrichshafen-Weiherberg, zu finden. Die Schilder sollen dabei vor allem das Bewusstsein der Radler stärken, dass das Abweichen von ausgewiesenen Wegen den Pflanzen und Tieren schaden kann. Das Forstamt des Bodenseekreises appelliert deshalb an alle Waldbesucher, aufeinander Rücksicht zu nehmen und das Schutzbedürfnis von Flora und Fauna zu respektieren. 

Das Radfahren abseits der Wege und auf einfachen Pfaden führt zu Erosion und dem Wegspülen des Waldbodens bei späteren Regengüssen. Auch beunruhigt es die Tiere im Wald, wenn Mountainbikes durch ihre Rückzugsräume preschen. Das ist besonders problematisch, wenn Tiere mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind und diese bei der „Flucht“ vor den Mountainbikern noch die Hilfe ihrer Eltern benötigen. Sind die Eltern gerade nicht in der Nähe, ducken sich die Jungtiere häufig nur weg und werden dann manchmal von den Sportlern übersehen.

Gesetzlicher Hintergrund

Das Radfahren im Wald in Baden-Württemberg ist gemäß § 37 Abs. 3 Landeswaldgesetz nur auf mindestens zwei Meter breiten Wegen erlaubt. Kraftfahrzeuge, beispielsweise Motocrossräder, dürfen im Wald ohnehin nicht gefahren werden (§ 37 Abs. 4 Satz 1 Landeswaldgesetz).

Quelle: Landratsamt Bodenseekreis