Donnerstag, 15. Februar 2024

Mietspiegel 2024: Befragung Bodenseekreis

Auch 2024 wird für 23 Städte und Gemeinden im Bodenseekreis wieder der qualifizierte Mietspiegel als Orientierungshilfe für angemessene Mietpreise erscheinen. Um aussagekräftige Daten zu erhalten, werden ab März 2024 rund 16.000 Haushalte angeschrieben.

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind. Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. 

Zur Erstellung des neuen Mietspiegels werden zwischen März und April 2024 bei per Zufall ausgewählten, mietspiegelrelevanten Haushalten entsprechende Daten abgefragt. Der ausgefüllte Fragebogen kann per Post mit beigefügtem Freiumschlag an das EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden. Alternativ kann die Befragung online über einen verschlüsselten Link beantwortet werden. 

Die fristgerechte Beantwortung ist gemäß Mietspiegelreformgesetz seit 2023 für die Befragten verpflichtend. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht. Sie dienen ausschließlich dazu, die Mietspiegel zu erstellen.

Die Städte und Gemeinden des Bodenseekreises – Bermatingen, Daisendorf, Deggenhausertal, Eriskirch, Frickingen, Friedrichshafen, Hagnau, Heiligenberg, Immenstaad, Kressbronn, Langenargen, Markdorf, Meckenbeuren, Meersburg, Neukirch, Oberteuringen, Owingen, Salem, Sipplingen, Stetten, Tettnang, Überlingen und Uhldingen-Mühlhofen – bedanken sich bereits jetzt bei allen Befragten für die tatkräftige Unterstützung bei der Erstellung des Mietspiegels 2024.