Wasserentnahme bleibt verboten
Weiterhin verboten ist damit das Abpumpen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen für den Gemeingebrauch sowie die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Vom Verbot ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Allerdings appelliert das Landratsamt, aktuell auch darauf zu verzichten.
Nach kurzer Entspannung durch die Niederschläge Anfang vergangener Woche führen die Gewässer im Landkreis aktuell wieder sehr wenig Wasser. Damit die Pegel im Landkreis nachhaltig ansteigen können, sind über einen längeren Zeitraum flächendeckende und ergiebige Niederschläge nötig. Die aktuellen Wetterprognosen lassen dies aber nicht erwarten. Das Landratsamt geht aktuell davon aus, dass die Niedrigwassersituation in den oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet anhalten wird.
Das Austrocknen eines Gewässers bedeutet den Verlust aller dort beheimateten Wasserlebewesen. Wer das Verbot in dieser kritischen Situation ignoriert, muss deshalb mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Sollten die Wasserspiegel sich nachhaltig verbessern, wird gegebenenfalls die Allgemeinverfügung vorzeitig aufgehoben. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, bei der unteren Wasserbehörde Ausnahmen von dem Entnahmeverbot zu beantragen. Dies war in den vergangenen Wochen an einzelnen Gewässern zeitweise aufgrund punktueller Niederschläge und ausreichendem Wasserdargebot möglich.
Die verlängerte Allgemeinverfügung ist online unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/ zu finden. Sie ist mit dem Landkreis Ravensburg abgestimmt.
Quelle: Landratsamt Bodenseekreis