Montag, 29. Dezember 2025

Vogelgrippe im Bodenseekreis

Veterinäramt weist auf Vorsorgemaßnahmen und Registrierung von Geflügelhaltungen hin

Nachdem im November 2025 erstmals in diesem Winter das hochpathogene aviäre Influenzavirus (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen wurde, gab es zwischenzeitlich weitere einzelne Geflügelpestnachweise bei verendeten Wildvögeln im Bodenseekreis. Das letzte Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat das Landratsamt am 23. Dezember 2025 erhalten. Bei den Funden handelt es sich um einen weiteren Schwan bei Hagnau, eine Graugans bei Überlingen-Hödingen sowie eine Möwe im Hinterland von Kressbronn. Somit gibt es aktuell im Bodenseekreis vier bestätigte Nachweise. Um einen Eintrag des Geflügelpestvirus aus der wild lebenden Wassergeflügelpopulation in Hausgeflügelbestände zu verhindern, weist die Behörde weiterhin darauf hin, bei Geflügelhaltungen die bekannten Vorsichtsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Geflügelhalter im Landkreis sind daher aufgerufen, alle Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und insbesondere Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Dies betrifft sowohl gewerbliche als auch Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Da eine Viruseinschleppung auch über Einstreu, Futter, Tränken, Geräte und Schuhwerk erfolgen kann, ist auch hier unbedingt auf vorbeugende Hygiene zu achten.

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird dazu aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen. Aufgegebene Geflügelhaltungen sollten abgemeldet werden. Die Registrierung von Tierhaltungen beim Veterinäramt ist kostenfrei und kann über ein online erfolgen: „Registrierantrag Landtiere“ unter www.bodenseekreis.de/gefluegelpest

Das Veterinäramt des Bodenseekreises beobachtet die Entwicklung weiterhin sehr aufmerksam und stimmt sich mit den betroffenen Nachbarlandkreisen Konstanz und Lindau sowie dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eng ab. Eine allgemeine Stallpflicht (Aufstallung) hält die Behörde aus fachlicher Sicht und auch aus Gründen des Tierschutzes in der aktuellen Situation für nicht angebracht. Bewährt hat sich in Baden-Württemberg vielmehr eine risikoorientierte Aufstallung, die sich nach dem Seuchendruck und der Wahrscheinlichkeit des Eintrags richtet. Das ist in der Bodenseeregion aktuell noch nicht der Fall.

Auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art sind dem Veterinäramt weiterhin zu melden. Die Tiere und Kadaver sollten weder berührt noch vom Fundort entfernt werden Für Menschen ist die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung laut Robert-Koch-Institut aber gering. 

Für Fragen steht das Veterinäramt unter Tel. 07541 204-5177 montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung oder per E-Mail unter .

Informationen zur Vogelgrippe in Deutschland und in Europa sind auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts zu finden unter https://www.fli.de/de/startseite

Aktuelles zur Lage in Baden-Württemberg: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/aktuelles

Biosicherheits-Maßnahmen für Geflügelhaltungen:

  • Kein direkter oder indirekter Kontakt von Nutztieren mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung oder Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
  • Tränken nur mit Leitungswasser
  • Betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
  • Nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft

Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.

Quelle: Landratsamt Bodenseekreis