Land beschließt neues Landesgaststättengesetz
Am 12. November 2025 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Neufassung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen. Das neue LGastG tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Ab 1. Januar 2026 entfällt die bisherige Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank. Künftig unterliegen gastronomische Betriebe aller Art lediglich einer Anzeigepflicht.
Die bisherige Differenzierung zwischen Gaststättenbetrieben mit Alkoholausschank und Gaststättenbetrieben ohne Alkoholausschank wird nicht fortgeführt. Ebenso entfällt ab 1. Januar 2026 der Antrag auf Erteilung einer Gestattung zum Ausschank von alkoholischen Getränken und wird durch die Anzeige eines vorrübergehenden Gastronomiebetriebs aus besonderem Anlass ersetzt.
Weitere Informationen können der Seite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg entnommen werden:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht