Lärmaktionsplan Stufe 4: Tempo 30 wird umgesetzt
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat im Oktober 2025 den Lärmaktionsplan der Stufe 4 beschlossen, um die anhaltend hohe Lärmbelastung durch den Fahrzeugverkehr in verschiedenen Straßen zu reduzieren. Die Umsetzung der Tempo-30-Regelung erfolgt in den nächsten Wochen.

Der Lärmaktionsplan sieht zahlreiche Maßnahmen zur Lärmminderung vor. Diese umfassen unter anderem Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Straßenabschnitten sowie begleitende verkehrslenkende Maßnahmen. Auf ausgewählten Straßen wird Tempo 30 künftig ganztägig oder nachts gelten. In einem ersten Schritt wurden unmittelbar nach Beschluss des Lärmaktionsplans zum Beispiel in Unterraderach und Schnetzenhausen erste Maßnahmen umgesetzt.
Jetzt folgen weitere Strecken, die eng mit dem Stadtverkehr abgestimmt wurden.
„Die Maßnahmen des neuen Lärmaktionsplans schaffen eine spürbare Entlastung für viele Menschen in Friedrichshafen, damit setzen wir den Beschluss des Gemeinderats konsequent um“, so Hans-Jörg Schraitle, Leiter des Amtes für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung.
Wo gilt bald Tempo 30?
Nachfolgend eine Übersicht, in den nächsten Wochen Tempo 30 zusätzlich zu den bestehenden Regelungen umgesetzt wird:
Paulinenstraße zwischen der Eckenerstraße und der Eberhardstraße sowie der Eberhardstraße bis zur Ravensburger Straße (B 30).
Ravensburger Straße zwischen der Abzweigung Länderöschstraße und dem Ortsein- und Ortsausgang.
Eckenerstraße zwischen der Montfortstraße und Untereschstraße; zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.
Brochenzeller Straße zwischen Waltenweiler Straße und dem Ortsein- und Ortsausgang.
Rotachstraße von der Teuringer Straße bis zum Ortsein- bzw. Ortsausgang.
Flugplatzstraße zwischen Ehlersstraße und Barbarossastraße.
Teuringer Straße vom Ortsein- und Ortsausgang Süd bis zum Kreisel, ganztags.
An der Steige zwischen der Grötzelstraße bis zur Dekan-Rogg-Straße.
Berger Straße von Egelsee bis auf Höhe des Gebäudes Langenloch 1.
Jettenhauser Straße / Waldstraße zwischen Ortsein- / Ortsausgang und Alamannenweg.
Colsmanstraße zwischen Waggerhauser Straße und Rampe B 31.
Waggershauser Straße zwischen Sonnenbergstraße und Werthmannstraße sowie Jettenhauser Straße und Teuringer Straße.
Henri-Dunant-Straße zwischen von der Sonnenbergstraße bis zur Stettiner Straße.
Barbarossastraße von der Flugplatzstraße bis zur Ravensburger Straße.
Mühlöschstraße von der Ailinger Straße bis zur Ehlersstraße.
Eberhardstraße zwischen Paulinenstraße (B 30) und Hans-Böckler-Straße.
Eugenstraße zwischen Werastraße und Olgastraße.
Goethestraße zwischen Ailinger Straße und Schwabstraße.
Ehlersstraße von der Ailinger Straße bis zur Hadwigstraße und von der Hadwigstraße bis zur Flugplatzstraße.
Teuringer Straße auf Höhe Siemensstraße 4 bis Bunkhofener Straße und Bunkhofener Straße bis zum Ortsein- und Ortsausgang Ittenhausen Süd sowie auf Höhe der Gebäude Siemensstraße bis zur bestehenden Tempo-50-Beschränkung.
In der Lindauer Straße von bestehender Tempo-50-Beschränkung bis zur Abzweigung Gewerbegebiet Ost / Gartencenter.
Die Maßnahmen in der Paulinenstraße zwischen Eckenerstraße und Eberhardstraße sowie von der Eberhardstraße bis zur Ravensburger Straße sowie in der Ravensburger Straße zwischen der Länderöschstraße und dem Ortseingang/-Ortsausgang Friedrichshafen werden voraussichtlich im Mai erfolgen. Zunächst müssen die Ampeln für eine „grüne Welle“ angepasst werden. Die übrigen Maßnahmen werden in den nächsten Wochen umgesetzt.
In einem weiteren Schritt sollen im Anschluss an den Fahrplanwechsel des Stadtverkehrs gegebenenfalls weitere im Lärmaktionsplan festgelegte Strecken folgen.
Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan unter www.lap.friedrichshafen.de.