Sanierung des Zukunftsquartiers Fallenbrunnen
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat in seiner Sitzung am 8. Dezember der städtebaulichen Erneuerung des künftigen „Zukunftsquartiers Fallenbrunnen“ als Sanierungsgebiet zugestimmt.

Bereits im Mai 2025 wurde die Stadt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WEP) aufgenommen. Mit dem Förderbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen stehen für die ersten Maßnahmen 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel setzen sich aus 2,7 Millionen Euro von Bund und Land sowie 1,8 Millionen Euro Eigenanteil der Stadt zusammen. Weitere Aufstockungsanträge sind möglich.
Vorbereitende Untersuchungen abgeschlossen
Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH führte im Zeitraum von März bis Oktober 2025 die gesetzlich vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen durch. Im Mittelpunkt standen die Identifikation städtebaulicher Missstände, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Prüfung der Gebietsabgrenzung. Die Ergebnisse liegen seit dem 20. Oktober 2025 vor.
Die Untersuchungen weisen unter anderem Leerstände sowie instandsetzungsbedürftige Gebäude, gestalterische Defizite im öffentlichen Raum, Verkehrsengpässe entlang der Campusachse sowie unzureichend entwickelte Freiräume nach. Zudem wurden Handlungsbedarfe bei öffentlichen Gebäuden, der Schulwegsicherheit und der verkehrlichen Infrastruktur festgestellt. Betroffene, Eigentümer, Mieter und Pächter sowie die Träger öffentlicher Belange wurden über Fragebögen im Rahmen der Untersuchung eingebunden. Grundsätzliche Einwendungen gegen die Sanierung gab es hierbei nicht.
Sanierungsziele und Neuordnungskonzept
Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wurden umfassende Ziele für die Sanierung ausgearbeitet. Sie reichen von der Aufwertung der Gebäudesubstanz über die Schaffung neuen Wohnraums bis hin zur Stärkung des Bildungs-, Kultur- und Wirtschaftsstandorts Fallenbrunnen. Weitere Schwerpunkte sind der Ausbau sozialer und öffentlicher Infrastruktur, die Neugestaltung zentraler Freiräume und Verkehrsachsen, die Entwicklung eines nahezu autofreien Quartiers „Fallenbrunnen Nordost“, Umsetzung eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts und der Aufbau eines klimaneutralen Stadtquartiers mit umfangreichen ökologischen Maßnahmen.
Das Neuordnungskonzept der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH wurde vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen und bildet die Grundlage weiterer Planungsschritte.
Sanierungsverfahren und Zeitplan
Der Gemeinderat hat entschieden, die Sanierung im umfassenden Verfahren nach den besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB durchzuführen. Diese Wahl ist aufgrund der erwarteten Bodenwertentwicklungen sowie der Komplexität der Maßnahmen rechtlich erforderlich.
Die Sanierung soll voraussichtlich bis Dezember 2035 abgeschlossen werden. Mit der nun beschlossenen Sanierungssatzung beginnt die Phase von weiteren konkreten Maßnahmenplanungen mit stufenweiser Umsetzung. Nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Satzung können förderfähige Maßnahmen im Gebiet weiterverfolgt werden.
Bedeutung für Friedrichshafen
Mit dem „Zukunftsquartier Fallenbrunnen“ entsteht ein moderner, nachhaltig gestalteter Stadtteil, der Wohnen, Bildung, Kultur, Forschung, Gewerbe und Naherholung miteinander verbindet. Die Stadt schafft damit langfristig neue Perspektiven für ein lebenswertes und zukunftsweisendes Friedrichshafen.
Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de zu finden.