Alles Wichtige zur Landtagswahl in Friedrichshafen
Am Sonntag, 8. März 2026 wird bei der Landtagswahl der 18. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wie bei den vorherigen Wahlen gibt es in Friedrichshafen wieder das Briefwahl-Büro in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rückseite des Rathauses.

„Gehen Sie am 8. März 2026 wählen oder nutzen Sie vorab die Briefwahl“, betont Oberbürgermeister Simon Blümcke. Wir alle wissen: Wahlen sind nur ein Baustein unserer Demokratie. Aber der wichtigste. Ohne Wahlen gibt es keine Demokratie. Und ich kann und will mir nicht vorstellen, wie es ohne Demokratie wäre.“
In Friedrichshafen sind 41.318 Personen im Wählerverzeichnis eingetragen und somit wahlberechtigt. Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigung in den kommenden Tagen per Post: Der Versand läuft voraussichtlich ab Ende Januar zentral über das Rechenzentrum des Landes und der Kommunen. Bis spätestens 15. Februar sollte die Benachrichtigung im Briefkasten gelandet sein.
Das ist neu bei der Landtagswahl 2026
Der Landtag von Baden-Württemberg hat 2022 eine umfassende Reform des Landtagswahlrechts beschlossen. Bei der Landtagswahl 2026 haben die Wählerinnen und Wähler daher nun – wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen: eine Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Bisher hatten die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl nur eine Stimme. Außerdem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
Briefwahl oder Wahl im Wahllokal
Die Wahlbenachrichtigung kann entweder persönlich im Wahllokal oder zum Beantragen der Briefwahlunterlagen verwendet werden. Auf der Rückseite befindet sich ein Antragsformular, das nur ausgefüllt, unterschrieben und an die Stadt Friedrichshafen geschickt werden muss oder direkt im Rathaus, Adenauerplatz 1 eingeworfen werden kann.
Auch online können die Briefwahl-Unterlagen beantragt werden – ein QR-Code befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Für das verlinkte Antragsformular, das ab 2. Februar auch unter www.wahlen.friedrichshafen.de zu finden sein wird, sind Wähler- und Wahlbezirksnummer notwendig. Beide Angaben sind auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung zu finden.
Außerdem können die Briefwahlunterlagen auch direkt im Briefwahl-Büro in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rückseite des Rathauses, beantragt, ausgefüllt und in die Wahlurne geworfen werden. Wer seine Wahlbenachrichtigung noch nicht bekommen oder nicht dabeihat, kann dort trotzdem Briefwahl beantragen, vorausgesetzt, man steht im Wählerverzeichnis und hat einen Personalausweis oder Reisepass dabei. Das Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich ab Montag, 2. Februar.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Für die Wahl im Wahllokal ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollte aber ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden. Die Stimmabgabe vor Ort ist nur in dem Wahllokal möglich, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Wahlunterlagen für Dritte beantragen
Wer auf Hilfe angewiesen ist, kann die Briefwahlunterlagen auch von jemand anderem mit einer schriftlichen Vollmacht beantragen lassen. Die bevollmächtige Person muss sowohl den eigenen als auch den Ausweis der wahlberechtigten Person sowie deren Wahlbenachrichtigung mitbringen. Eine Erklärung befindet sich auch auf der Wahlbenachrichtigung.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten
Wer bis spätestens Sonntag, 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, kann sich an das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung wenden: wahlen@friedrichshafen.de oder Telefon 07541 203-52181.
Briefwahlunterlagen abgeben
Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen ist innerhalb des Bundesgebietes gebührenfrei, wenn sie durch die Deutsche Post AG erfolgt. Wer nicht gleich im Rathaus seine Stimme abgibt, sollte beachten: Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen vorliegen.
Repräsentative Wahlbezirke
In Friedrichshafen gibt es zwei Briefwahlbezirke, die in die repräsentative Wahlstatistik der Landtagswahl 2026 einfließen. Alle Briefwählerinnen und -wähler aus den Wahlbezirken 11 und 12, (Schreienesch), sowie aus den Bezirken 22 und 23 (Ludwig-Dürr-Schule) bekommen besondere Stimmzettel, mit denen die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, jeweils nach Alter und Geschlecht erhoben werden.
Kenntlich wird die Zugehörigkeit zu einem repräsentativen Wahlbezirk erst mit den Wahlunterlagen und noch nicht mit der Wahlbenachrichtigung. Auf den Stimmzetteln befindet sich ein Kennbuchstabe als zusätzlicher Vermerk. Die Ergebnisse der Briefwahl aus diesen Wahlbezirken werden dann auch gesondert an das Statistische Landesamt übermittelt. Das Wahlgeheimnis wird durch die repräsentative Erhebung nicht verletzt.
Info: Alles Wichtige ist online unter www.wahlen.friedrichshafen.de zusammengefasst. Fragen im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2026 beantwortet das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung per E-Mail wahlen@friedrichshafen.de oder Telefon 07541 203-52181.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro, Eugen-Bolz-Straße (Rückseite Rathaus):
| Montag und Dienstag | 8–13 Uhr, 14–16 Uhr |
| Mittwoch | 8–13 Uhr |
| Donnerstag | 8–13 Uhr, 14–18 Uhr |
| Freitag | 8–13 Uhr |
| Samstag | 9–13 Uhr |
Das Briefwahlbüro ist letztmals am Freitag, 6. März 2026 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Am Gumpigen Donnerstag, 12. Februar 2026, ist das Briefwahlbüro entsprechend den Öffnungszeiten des Bürgerservice ab 12 Uhr geschlossen. Am Fasnetssamstag, 14. Februar 2026, ist das Briefwahlbüro aufgrund des Narrensprungs ebenfalls geschlossen.